Der Interhockey Bärner Cup übernimmt die Regeln des Verbandes:
Ab dieser Saison gilt für alle SpielerInnen, TorhüterInnen und SchiedsrichterInnen aller Ligen des Nachwuchs-, Amateur- und Frauensports eine Halsschutz-Pflicht. Der Nackenschutz muss für die Verwendung als Nackenschutz hergestellt worden sein. Als Nackenschutz gelten auch in Oberteile integrierte Nackenschützer aus schnittfestem Material. Dies gilt auch für TorhüterInnen. Der am Helm angebrachte Kunststoffschutz wird nicht als Nackenschutz anerkannt. Das heisst, die TorhüterInnen müssen wie alle anderen SpielerInnen einen Nackenschutz tragen.
Sanktionen:
Verwarnung ans Team, welches gegen die Regel verstösst, beim nächsten Verstoss 2 Strafminuten, beim 2. Vergehen desselben Spielers 10 Strafminuten, beim 3. Vergehen desselben Spielers Spieldauerdisziplinarstrafe.




